Tag für Tag fliegen tausende Menschen von Deutschland nach Mallorca. Doch hin und wieder kommt es mal vor, dass einer der Flüge auf Grund unterschiedlichster Ursachen gestrichen werden muss.
Dies ist dann zumeist sehr ärgerlich für die Passagiere dieser Maschine. Oft hat man dann allerdings die Möglichkeit auf einen anderen Flug zum Beispiel einen Tag später umzubuchen. So hat man zwar einen Urlaubstag verloren, aber der Rest des Urlaubs ist gerettet und kann wie geplant in vollen Zügen genossen werden.
Wird ein Flug allerdings ersatzlos gestrichen, kann man bei dem jeweiligen Fluganbieter Schadensersatzansprüche stellen. Entstandene Mehrkosten für zum Beispiel eine Übernachtung im Flughafenhotel oder Verpflegung während des Aufenthalts am Flughafen können vom Fluganbieter erstattet werden.
Auf jeden Fall sollte man sich am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft vor Ort im Flughafengebäude melden und bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.